Juni 2018
Sie genehmigt:
– das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2017
– die Kreditabrechnung Flachdachsanierung über CHF 46’074.85
– die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2017.
– den Kredit über CHF 20’000.00 für die sanfte Sanierung des Pfarrhauses.
– den Stellenplan für die kommende Amtsperiode 2019-2022 wie folgt: 70% Pfarramt 1 mit Residenzpflicht, 70% Pfarramt 2 (ev. ohne Wohnsitzpflicht) und 30% Sozialdiakon
Sie bestimmt die Verwendung vom Mehrertrag über 78’792.48 wie folgt: CHF 30’000.00 Rückstellung in den Fonds für Bau und Infrastruktur, CHF 8’792.48 Rückstellung in den Jugendfonds, CHF 38’000.00 Einlage ins Eigenkapital und CHF 2’000.00 Spende für Brot für Alle.
Sie nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass nach der Sanierung des Pfarrhauses Familie Speiser-Brunner zur Miete einzieht.
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung).
Beschlüsse können mit Beschwerde innert 10 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Aktuariat: Andrea Giger, Protokollführung Möhlin, 14. Juni 2018
Präsidium: Roland Frauchiger, Kurator