Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus mindestens drei Kirchgemeindemitgliedern und wird von der Kirchgemeindeversammlung gewählt. Sie ist ein unabhängiges Prüfungsorgan und prüft:
- allfällige Kreditabrechnungen,
- Budget inklusive Stellungnahme,
- Jahresrechnung,
- Traktandenliste und Erläuterungen dazu.
Sie berichtet darüber an der Kirchgemeindeversammlung.